Einlagensicherungsfonds dienen dazu, unser Sichtguthaben auf Girokonten, sowie Festgeld, Tagesgeld und Geld auf dem Sparbuch bei deutschen Kreditinstituten zu schützen.
Es gibt dafür in Deutschland mehrere Fonds und Sicherungssysteme, die über mehrere Stufen gestaffelt sind. Die erste Stufe ist die gesetzliche Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung der Banken in Deutschland.
Das zweite bekannte Sicherungssystem ist der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe, welcher in unbegrenzter Höhe die Einlagen der Kunden absichert. Für Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt es ein ähnliches Einlagensicherungssystem.
Hat ein Kreditinstitut beispielsweise ein ausgewiesenes Eigenkapital von 100 Millionen Euro, so sind durch Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Beträge bis dreißig Millionen Euro pro Anleger versichert. Auch wenn kaum ein Privatanleger so viel Geld anlegen wird, haftet der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe sogar noch darüber hinaus, nämlich wirklich unbegrenzt.
Weitere Einlagensicherungsfonds sind beispielsweise die Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Da wohl nahezu kein Anleger Summen in solch enormen Größenordnungen anlegen wird, bedeutet dies praktisch einen absolut vollständigen Schutz der Ersparnisse der Anleger.
Während Sparkassen, sowie Volks- und Raiffeisenbanken immer über den Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe bzw. der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Volks- und Raiffeisenbanken abgesichert sind gibt es für deutsche Kreditinstitute nicht zwingend eine Pflicht, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken beizutreten. Für den Verbraucher ist es daher wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob das Kreditinstitut, bei dem man beispielsweise ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte auch am Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken teilnimmt.
Durch diese Sicherungsfonds sind nicht nur die Guthaben bzw. Anlagen der Kunden geschützt, sondern auch die Zinsen die Spareinlagen, Festgeld, Termingeld und Tagesgeld abwerfen.
Achtung: Bei ausländischen Banken gelten völlig andere Regelungen. Bis zu welchem Betrag Geldanlagen in EU- oder Nicht-EU-Staaten abgesichert sind ist wiederrum von jedem Land und von jedem Kreditinstitut im jeweiligen Land abhängig.
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